Besteuerung der gesetzlichen Rente

Besteuerung der gesetzlichen Rente

Immer wieder gerät das Thema der Besteuerung der gesetzlichen Rente in die Schlagzeilen. Jährlich steigt der prozentuale Anteil, der bei Rentenbezug versteuert werden muss. Zwar soll die komplette Steuerpflicht der Rente erst im Jahr 2040 erreicht sein, dennoch muss man sich auch zuvor auf kontinuierlich steigende Steuerabgaben einstellen.

Renten, die bereits im Jahr 2005 das Rentenalter erreicht hatten, müssen einen Anteil von 50 Prozent versteuern. So sind von beispielsweise 20.000 Euro Jahresbruttorente 10.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Dieser Anteil wird nun jährlich für neu eintretende Rentner bis zum Jahr 2040 in kleinen Etappen angehoben.
Wer beispielsweise im Jahr 2009 in Rente geht, muss sich auf einen steuerpflichtigen Anteil von 58 Prozent einstellen – im Jahr 2010 wird dieser Anteil bereits auf 60 Prozent erhöht. Zwar gibt es immer noch Rentner, die keine Steuern bezahlen müssen, aber auch genügend, die die wachsende Steuerpflicht finanziell zu spüren bekommen werden. Der Anteil wird sich bis 2020 um jeweils 2 Prozent jährlich erhöhen. Dann beträgt die Steuerpflicht 80 Prozent und steigt pro Jahr um einen weiteren Prozentpunkt an – bis 2040.

Von dem steuerpflichtigen Anteil können allerdings noch Freibeträge abgezogen werden, wie zum Beispiel die Beiträge, die für die Krankenversicherung geleistet oder für Medikamente (über dem Eigenanteil) ausgegeben werden. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt derzeit (2009) bis 7.834 Euro. Bis zu dieser Grenze werden keine Steuern fällig. Wer also beispielsweise 2005 in Rente ging und in diesem Jahr 15.000 Euro Rente bezieht, müsste 50 Prozent – also 7.500 Euro – versteuern. Da dies noch unter dem Steuergrundfreibetrag liegt, fallen keine Steuern an.

Gerade weil die Besteuerung der gesetzlichen Rente immer weiter ansteigt, ist es wichtig, privat zusätzlich vorzusorgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich der gewünschte und gewohnte Lebensstandard auch im Alter halten lässt. Je früher mit der privaten Altersvorsorge begonnen wird, umso weniger Geld muss monatlich aufgewendet werden um einen beträchtlichen Sparbetrag bis zum Eintritt ins Rentenalter zusammenzubekommen.