Steuerberater in Niedersachsen - Steuerberatung

"Das Finanzam sorgt dafür,
dass sich Geschäftsreisende nicht mehr ihre Sekretärin als Frau,
sondern ihre Ehefrau als Sekretärin ausgeben ... "

Lieber rechtmäßige "Tricks" wissen Ihre Steuerberater für Sie.


© Bundesamt für Kartographie u. Geodäsie, Frankfurt/Main




Die Steuerberaterprüfung

Mit der Prüfung hat der Bewerber darzutun, daß er in der Lage ist, den Beruf eines Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben.

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Der Zeitpunkt der Durchführung des schriftlichen Teils der Prüfung, die Prüfungsaufgaben der Aufsichtsarbeiten, die Bearbeitungszeit und die zum schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sollen von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder bundeseinheitlich bestimmt werden.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
1. Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
2. Steuern vom Einkommen und Ertrag,
3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
7. Volkswirtschaft,
8. Berufsrecht.

Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.

Rechtsquelle: § 37 Steuerberatungsgesetz


Zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
ist eine gezielte Vorbereitung unbedingte Voraussetzung.
Das Abakus Steuerkolleg informiert Sie über Inhalte und Ablauf der Prüfung und bietet Vorbereitungsveranstaltungen mit individuellem Charakter an.